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Giebel des Rathauses in Wolfach
01.07.2015

Einhaltung des Lichtraumprofils

Hecken und Sträucher können für Verkehrsteilnehmer zu einem Ärgernis werden, wenn sie in den Verkehrsraum hineinragen oder die Sicht beeinträchtigen und behindern. Dies gilt nicht nur für Straßen und Fahrwege, sondern auch für Fuß- und Gehwege.

Lichtraumprofil

Wir möchten daher alle Grundstückseigentümer bitten, die Pflanzungen entlang der öffentlichen Wege auf die folgenden Punkte hin zu prüfen:

• Die freie Durchfahrtshöhe über der Fahrbahn muss 4,50 m, die freie Durchgangshöhe am Gehweg mind. 2,50 m betragen; beide Werte sollten auch bei schwere und regennassen Ästen eingehalten werden.
• Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Hinterkante (meist identisch mit der Grundstücksgrenze) zurückzuschneiden, so dass der Weg in der ganzen Breite für die Verkehrsteilnehmer nutzbar bleibt.

Ansprechpartner

Claudia Sonntag
Leitung Bürgerbüro, Rechts- und Ordnungsamt, Märkte, Asyl
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 12
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail claudia.sonntag@wolfach.de
Raum 12