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Giebel des Rathauses in Wolfach
23.05.2016

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

Offenland-Biotopkartierung gestartet

Wie bereits Ende März 2016 im Mitteilungsblatt angekündigt und Anfang Mai bei den Infoterminen im Gelände erläutert, wird die Offenland-Biotopkartierung dieses Jahr im gesamten Ortenaukreis durchgeführt.

Hierbei werden zum einen die in den 1990er Jahren erfassten gesetzlich geschützten Biotope wie Nasswiesen, Trockenmauern oder Feldhecken aktualisiert sowie neu entstandene Biotope erhoben. Zum anderen werden die Lebensraumtypen der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) kartiert, bei denen es sich zu einem Großteil zugleich um nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz oder § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg geschützte Biotope handelt. Unter die FFH-Lebensraumtypen fallen ebenfalls die FFH-Mähwiesen. Biotope und FFH-Lebensraumtypen werden sowohl inner- als auch außerhalb der FFH-Gebiete erhoben.

Im Ortenaukreis sind dieses Jahr ca. 55 Kartierer tätig. Das bedeutet ab Ende April sind in allen Gemeinden des Ortenaukreises Personen im Gelände unterwegs. Die Geländearbeiten werden im September/ Oktober 2016 abgeschlossen sein. Während der gesamten Vegetationsperiode können Sie daher Kartierer in der Flur antreffen. Eventuell auch mehrmals, da zuerst die FFH-Mähwiesen kartiert werden und zu einem späteren Zeitpunkt die restlichen Biotope.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG).

Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung und zu Natura 2000 erhalten Sie auf den Internetseiten der LUBW: www.lubw.baden-wuerttemberg.de " Natur und Landschaft " Flächenschutz bzw. Natura 2000.
Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten jeder Bürgerin und jedem Bürger über den Daten- und Kartendienst der LUBW (http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/index.xhtml  kostenlos zur Verfügung gestellt.

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