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Giebel des Rathauses in Wolfach
24.03.2015

Wegfall der bisherigen Besamungskostenbeihilfe ab Mai 2015

Die Stadt Wolfach übernimmt derzeit die Kosten für die künstliche Rinderbesamung in Form der sog. Besamungskostenbeihilfe. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von jährlich ca. 1.200 €. Seit dem Jahr 2014 wurde die Offenhaltung und Pflege der Landwirtschaft zusätzlich noch über die „Besamungszulage“, 30,00 € je Raufutter verzehrende Großvieheinheit (RGV), gefördert. Im letzten Jahr wurden in diesem neuen Programm 11.489 € zusätzlich an die Landwirte ausgezahlt.

Um jedoch Probleme wegen einer Doppelförderung hinsichtlich dieser beiden Zuschüsse zu vermeiden, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.01.2015 im Rahmen der Haushaltsberatung mehrheitlich (3 Gegenstimmen) beschlossen, die bisherige Besamungskostenbeihilfe in Form der Kostenübernahme bei der künstlichen Rinderbesamung einzustellen.

Ab Mai 2015 wird die Stadt Wolfach daher die Kosten für die künstliche Besamung nicht mehr übernehmen. Die Förderung in Form der Besamungszulage (30,00 € je RGV) bleibt aber weiterhin bestehen. Zuschussanträge können wieder bis zum 30.09.2015 gestellt werden. Eine Veröffentlichung erfolgt rechtzeitig im Bürgerinfo. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.
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