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Giebel des Rathauses in Wolfach
18.10.2017

Schulbus Kirnbach; Mitnahme von Fahrgästen

Seit Beginn des Schuljahres besteht wieder die Möglichkeit, dass im Schulbus von Kirnbach bei freien Kapazitäten auch Personen mitbefördert werden können, die keine Schüler sind.

Hierbei ist folgendes zu beachten:

1. Fahrgäste dürfen nur mit Fahrscheinen, die von der Stadt Wolfach zur Verfügung gestellt und vom Begleitpersonal in den Bussen oder dem Busfahrer ausgegeben werden, befördert werden. Das Beförderungsentgelt richtet sich nach dem jeweiligen Tarif für eine Einzelkarte der Preisstufe 1-3 der Tarifverbund Ortenau GmbH. Dieses beträgt zur Zeit 2,50 EUR je Fahrt. Mit diesem Fahrschein dürfen keine Schüler befördert werden.
2. Schwerbehinderte sind gegen Vorzeigen eines entsprechenden Ausweises unentgeltlich zu befördern (§59 Schwerbehindertengesetz).
3. Fahrtgäste mit der „KONUS-Gästekarte“ sind entsprechend den Regelungen zu „KONUS“ ebenfalls unentgeltlich zu befördern.

Fahrten:

6.50 Uhr Abzweig Moosenmättle bis Schulen Wolfach (Ankunft 7.20 Uhr)
7.45 Uhr Staigerhöfe bis Schulen Schulen Wolfach (Ankunft 8.20 Uhr)
12.10 Uhr Herlinsbachschule Wolfach bis Staigerhöfe (Ankunft ca. 12.45 Uhr)
13.00 Uhr Herlinsbachschule Wolfach bis Abzweig Moosenmättle (Ankunft ca. 13.30 Uhr)

Bei weiteren Fragen steht Ihnen Christel Ohnemus unter der Tel.Nr. 07834/835345 vormittags zur Verfügung.

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