Alleinerziehende
Viele Mütter und Väter erziehen ihre Kinder alleine. Für ihre finanzielle Unterstützung sorgt der Unterhaltsanspruch, den das Kind gegen den anderen Elternteil hat. Der nicht erziehende Elternteil ist verpflichtet, sich abhängig von seinem Einkommen an den Lebenskosten des Kindes zu beteiligen. Ist er dazu nicht in der Lage oder entzieht er sich der Durchsetzung der Unterhaltszahlungen, besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Hinweis: Das Jugendamt kann gegebenenfalls als Beistand bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen helfen.
Dienstleistungen
- Beistandschaft des Jugendamts anfragen
- Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter beantragen
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
- Unterhaltsvorschuss beantragen
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