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Giebel des Rathauses in Wolfach
01.10.2020


1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Feuerwehr-Entschädigungssatzung (Satzung vom 11.05.2016)vom 23.09.2020

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Wolfach am 23.09.2020 folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1
Zusätzliche Entschädigung

§ 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„Die bei den Aufgaben der interkommunalen zentralen Schlauchpflege mit Schlauchpool sowie der Prüfung und Wartung der Atemschutzgeräte ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg in Höhe von 12,00 € je geleisteter ehrenamtlicher Arbeitsstunde.“


Artikel 2
Inkrafttreten

Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.10.2020 in Kraft.


Wolfach, den 28. September 2020


Thomas Geppert
Bürgermeister


Hinweis

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist.

Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

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