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Giebel des Rathauses in Wolfach
30.12.2021

Ab 3. Januar 2022 grundsätzlich „3G“-Nachweis für Zutritt zur Stadtverwaltung erforderlich

Nach § 17 c der Corona-Verordnung Baden-Württemberg (in der ab 27. Dezember 2021 gültigen Fassung) ist ab dem 01.01.2022 der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden kommunaler Verwaltungen für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.

Die reine Abholung und Abgabe/Rückgabe von Unterlagen bleibt hiervon ausgenommen.

In diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal darauf hin, dass der Zutritt zur Stadtverwaltung bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Die „3G-Kontrolle“ findet dann im Eingangsbereich statt.

Der Zugang zur öffentlichen Toilette im Rathaus, über den Eingang bei der Tourist-Information, ist unter Einhaltung der AHA-Regeln weiterhin ohne Kontrolle möglich.

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