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Giebel des Rathauses in Wolfach
25.11.2021

Anpassung der Zugangsregelungen in den Servicezentren der Finanzämter

Seit heute gilt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe. Um den Bürgerinnen und Bürgern trotz der sich dramatisch verschlechternden Pandemielage auch weiterhin den Besuch der baden-württembergischen Finanzämter zu ermöglichen, wurden die Zugangsregelungen für die Servicecenter der Finanzämter angepasst. Ab sofort gilt daher die sogenannte 2G-Regelung. Das bedeutet, dass Besucherinnen und Besucher ab heute vor dem Zutritt des Servicecenters einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen.

„Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und unserer Beschäftigten sind diese Anpassungen notwendig, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren und trotzdem den Bürgerservice aufrecht zu erhalten.“, so Hans-Joachim Stephan, Leiter der Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

Dabei gilt unverändert, dass der Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz entsprechend der Anforderungen des Standards FFP2 und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Das System zur Terminvereinbarung finden Sie problemlos auf der Seite https://finanzamt-bw.fv-bwl.de

Bei allen Finanzämtern steht selbstverständlich auch weiterhin ein elektronisches Kontaktformular zur Verfügung, das auf der Internetseite des örtlichen Finanzamts zu finden ist. Bürgerinnen und Bürger können dort ihre Anfragen auch online an ihr Finanzamt richten.

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