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Giebel des Rathauses in Wolfach
13.06.2018

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung

der Vorschlagsliste für Schöffe

Schöffenwahl 2018 für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

Der Gemeinderat der Stadt Wolfach hat in der Sitzung am 8. Mai 2018 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen des Landgerichtes Offenburg und des Amtsgerichtes Offenburg beschlossen.

Die Liste ist gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

18. Juni 2018 bis 25. Juni 2018

zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort ausgelegt:

Stadtverwaltung Wolfach, Rathaus, Hauptstr. 41, Bürgerbüro,
während den üblichen Öffnungszeiten.


Gegen die Vorschlagsliste kann im Bürgerbüro gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung (spätestens bis Montag, 2. Juli 2018) schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Die Vorschriften sind der Vorschlagsliste beigefügt und können dort eingesehen werden.


Wolfach, den 14. Juni 2018

Thomas Geppert
Bürgermeister

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