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Giebel des Rathauses in Wolfach
04.07.2018

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Jahresprogramm 2019

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat am 25.05.2018 das Jahresprogramm 2019 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben:

1. Grundsätzliches

Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Städte und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei sind die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschutz sind bei kommunalen Projekten Pflicht und führen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

2. Förderschwerpunkte 2019

Förderschwerpunkt „Wohnen“:
Ziel der Programmausschreibung 2018 ist es, weiterhin Impulse zur Nutzung innerörtlicher Flächen zu setzen. Innen- und Ortskernentwicklung sind von zentraler Bedeutung für vitale Städte und Gemeinden. Die Schaffung von zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum ist gegenwärtig eine der zentralen Herausforderungen, dabei gilt der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Gute innerörtliche Bausubstanz muss erhalten und zu zeitgemäßem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude hingegen können weichen und Platz für Neues schaffen. Deshalb werden im ELR 2019 weiterhin prioritär Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer gefördert.
Gefördert wird vor allem die Umnutzung leerstehender Gebäude/-teile in Ortskernen, z. B. von ehemaligen landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden, zu Wohnungen (Fördersatz 30 %, max. 50.000 Euro pro Wohneinheit, max. 100.000 € pro Projekt).
Förderfähig sind daneben im Innenbereich die umfassende Modernisierung und der ortsbildgerechte Neubau (in Baulücken) von eigengenutzten Wohnungen (Antragsteller oder Verwandte ersten und zweiten Grades) sowie auch die umfassende Modernisierung von Mietwohnungen zur Fremdvermietung (Fördersatz jeweils 30 %, max. 20.000 Euro pro Wohneinheit, max. 100.000 € pro Projekt).
Nicht zuwendungsfähig sind Mietwohnungen zur Fremdvermietung in Neubauvorhaben.
Für Projekte im Bestand, die ausschließlich Mietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine Mietwohnung enthalten, ist lediglich eine reduzierte Förderung von 10 % möglich.
Eine Förderung von Wohnbauvorhaben, die im Sanierungsgebiet „Zwischen Hauptstraße und Kinzig“ in Wolfach liegen, ist über das ELR nicht möglich.
Im Außenbereich ist die Förderung im Bereich Wohnen regelmäßig auf ältere landwirtschaftliche Anwesen beschränkt.

Mit dem ELR soll die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen unterstützt werden. Werden überwiegend nachwachsende Rohstoffe als Baustoff eingesetzt, erhalten ELR-Projekte eine um 5 % höhere Förderung. Bei Umnutzung von Gebäuden zur Schaffung von Wohnraum beträgt der Fördersatz dann bis zu 35 % (max. 55.000 Euro pro Wohnung Wohneinheit, max. 125.000 € pro Projekt), bei umfassender Modernisierung und bei ortsbildgerechten Neubauten ebenfalls bis zu 35 % (max. 25.000 Euro pro Wohneinheit, max. 125.000 € pro Projekt

Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ sollen vorrangig Projekte unterstützt werden, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Förderfähig sind aber grundsätzlich alle Projekte, die nachweislich der Schaffung oder Sicherung zukunftsfähiger Arbeitsplätze dienen. Der Fördersatz beträgt hierbei 10 % der Investitionskosten, max. 200.000 Euro; eine Zusatzförderung von 5 % bei Verwendung nachwachsender Rohstoffe ist auch hier möglich.

Im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ werden Projekte zur Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen gefördert. Vor allem Dorfgasthäuser, Dorfläden sowie Metzgereien und Bäckereien im dörflichen Bereich sind wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung und zentrale Treffpunkte in den Gemeinden. Zur Grundversorgung können aber bspw. auch Ärzte, Physiotherapeuten, Handwerksbetriebe u. ä. zählen, soweit diese regional begrenzt tätig sind. Der Fördersatz beträgt im Regelfall 20 % der Investitionskosten, max. 200.000 Euro.

Bei landwirtschaftlichen Vorhaben geht eine Förderung aus dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) vor.

3. Verfahren

Aufnahmeanträge können ausschließlich von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die dabei ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.

Grundstückseigentümer und Unternehmen, die an einer Antragstellung zum ELR interessiert sind, wenden sich bitte bis spätestens 17. August 2018 an die Stadtverwaltung, Herrn Hauptamtsleiter Dirk Bregger, Tel. 8353-36 oder dirk.bregger@wolfach.de

Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx

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