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Giebel des Rathauses in Wolfach
08.10.2020

Freihaltung des Lichtraumprofils

Bepflanzungen tragen zu einem charmanten Stadtbild bei. Unser Lebensraum wird auf diese Weise verschönert und optimiert. Nichtsdestotrotz können durch Hecken, Bäume und Sträucher Gefahrenstellen für Verkehrsteilnehmer entstehen, wenn sie in den Verkehrsraum hineinragen oder die Sicht beeinträchtigen und behindern. Daher ist es besonders wichtig, das Lichtraumprofil an Straßen und Gehwegen freizuhalten.

Um Gefahrensituationen für alle Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, bitten wir Sie, folgendes zu beachten:

  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Äste rechtzeitig so weit zurück, dass den Autofahrern die Sicht und den Fußgängern sowie Radfahrern das Passieren des Geh- und Radwegs nicht beeinträchtigt wird.

  • Bepflanzungen sind grundsätzlich identisch mit der Grundstücksgrenze bis an die Hinterkante zurückzuschneiden.

  • Achten Sie darauf, dass Verkehrszeichen deutlich erkennbar sind und nicht durch Äste bzw. Hecken verdeckt werden.

Freizuhaltende Lichträume:

  • 4,50 m über der gesamten Fahrbahn
  • 2,50 m über Rad- und Gehwegen
Grafik Lichtraum