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Giebel des Rathauses in Wolfach
07.01.2021

Landesfamilienpass – Neue Gutscheine für 2021 ab sofort erhältlich

Die neuen Gutscheine für das Jahr 2021 sind da und können während den allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro abgeholt werden. Wer noch keinen Landesfamilienpass hat, kann diesen ebenfalls bei uns im Bürgerbüro beantragen.

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 45 mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.

Hiervon sind 39 Gutscheine speziell bezeichnet, wie zum Beispiel für

  • die Wilhelma in Stuttgart,

  • das Experimente-Museum „explorhino“ in Aalen,

  • der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn,

  • das Residenzschloss in Ludwigsburg oder

  • das Meteorkrater-Museum in Sontheim.

Mit den 6 Wahlgutscheinen können die anderen Schlösser, Gärten und Museen auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden. Diese finden Sie in der Liste aller teilnehmenden staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg.

Einen Landesfamilienpass können u.a. folgende Personen erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,

  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,

  • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.

Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag beim Bürgermeisteramt. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen.

Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.

Weitere Informationen über die Angebote und die Verwendung der Gutscheine erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration BW sozialministerium.baden-wuerttemberg.de oder direkt beim Bürgerbüro der Stadt Wolfach, Telefon: 07834/8353-13.

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