Landratsamt Ortenaukreis
Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums auf Gemarkung Kirnbach zu entscheiden:
Flstnr. 37/0 Gebäude- und Freifläche mit insgesamt 1289 m²; in Verbindung mit einer Teilfläche von Flstnr. 37/8 Landwirtschaftsfläche, sonstige nicht landwirtschaftliche Nutzfläche, Weg- und Hoffläche mit insgesamt 9750 m².
Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse am Gesamtvertrag, mit Angabe der Kaufpreisvorstellung unter Vorlage eines Finanzierungsnachweises, dem Landratsamt Ortenaukreis – Amt für Landwirtschaft -, Prinz-Eugen-Straße 2, 77654 Offenburg innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitteilen und begründen. Interessensmitteilungen ohne konkrete Kaufpreisvorstellungen oder ohne Vorlage eines Finanzierungsnachweises können keine Berücksichtigung finden.