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Giebel des Rathauses in Wolfach
12.01.2022

Neue Quarantäne-Regeln ab dem 12.01.2022


Entsprechend dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz passt das Land Baden-Württemberg die Regelungen für die Quarantänepflicht an. Die neue Corona-Verordnung Absonderung tritt zum 12.01.2022 in Kraft und beinhaltet folgende Regelungsinhalte:

Ende der Quarantäne von positiv getesteten Personen:

  • ohne Freitestung 10 Tage

  • ab Tag 7 der Quarantäne nach Freitestung mittels Schnelltest (PCR-Test auch möglich)

    • für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, usw.: Wiederbetreten der Arbeitsstätte erst ab Tag 7 mit negativem PCR-Test sowie 48 Stunden Symptomfreiheit


Ende der Quarantäne von engen Kontaktpersonen/ Haushaltsangehörigen:

  • ohne Freitestung 10 Tage

  • ab Tag 7 der Quarantäne nach Freitestung mittels Schnelltest (PCR-Test auch möglich)

  • für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen gilt: Freitestung bereits ab Tag 5 der Quarantäne möglich

  • Keine Absonderungspflicht für asymptomatische Personen, die nicht länger als drei Monate vollständig geimpft oder genesen oder bereits geboostert sind.


Die vollständige Corona-Verordnung Absonderung finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/

Die wichtigsten Fragen zur Absonderung beantwortet die Landesregierung unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/

Um die Bürgerinnen und Bürger entsprechend zu informieren, hat der Ortenaukreis seine Corona-Sonderseite erweitert. Unter https://www.ortenaukreis.de/corona gibt es alle relevanten Informationen für Infizierte, Kontaktpersonen und Haushaltsmitglieder, einfach abzurufende Merkblätter sowie Handlungsempfehlungen.

Wer darüber hinaus Fragen hat, kann sich an die Corona-Hotline des Landratsamtes Ortenaukreis wenden. Die Hotline 0781-805 9695 ist Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr besetzt, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

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