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Giebel des Rathauses in Wolfach
21.10.2021

Verkehrsberuhigter Bereich Herlinsbachschule Wolfach

Verkehrsverhalten bei der Herlinsbachschule Wolfach

Um die Verkehrssicherheit der Schüler der Herlinsbachschule zu verbessern, wurde dort ein verkehrsberuhigter Bereich straßenverkehrsrechtlich angelegt und angeordnet. Dieser beginnt ab Höhe der Zufahrt Haus Herlinsbachweg Nr. 12 (ab Ende Gehweg) und reicht bis nach dem Buswendeplatz vor der Schule und bis zur Zufahrt Sporthalle im Hapbach.

Verkehrsberuhigter Bereich Der Systemadministrator ©

Nach über einem Jahr Alltagserprobung stellen wir leider immer wieder fest, dass es nach wie vor bei den Bring- und Abholzeiten zu Chaos, Stau und erhöhter Unfallgefahr vor der Herlinsbachschule kommt.

Daher möchten wir an alle Verkehrsteilnehmer, hauptsächlich aber auch an die Eltern der Schüler, appellieren: ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr können die jüngsten Verkehrsteilnehmer nicht auf dem Rücksitz des Elterntaxis erlernen!

Unterstützen Sie Ihr Kind, eigenständig zu Fuß oder mit dem Fahrrad den Weg zum Unterricht zurückzulegen. Der Wolfacher Schulwegplan unterstützt Sie dabei den geeigneten Fußweg für Ihre Kinder zu finden. Selbstverständlich ist dies aufgrund der Wohnlage nicht immer möglich. Ihre Kinder können aber beispielsweise in sicherer Entfernung wie bei den Parkplätzen vor der Realschule bzw. bei den Glascontainern aussteigen und den restlichen Schulweg zu Fuß meistern. So können bereits Grundschüler lernen, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen.

Ausschnitt Schulwegeplan Der Systemadministrator ©

Ausschnitt aus dem Schulwegeplan der Stadt Wolfach

(erhältlich bei den Schulen oder im Rathaus)

Grundlegende und wichtige Informationen über die Regelungen in einem verkehrsberuhigten Bereich haben wir hier nochmals für alle Verkehrsteilnehmer zusammengestellt:

  • Fußgänger haben Vorrang
  • Fahrgeschwindigkeit = Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h)
  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen
  • Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt
  • Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich: Vorfahrt gewähren!

Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs gilt daher - auch auf Grund der nicht eindeutigen Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg - als oberstes Gebot:

Gegenseitige Rücksichtnahme!