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Giebel des Rathauses in Wolfach
08.08.2018

Vorsicht - Extreme Wald- und Flächenbrandgefahr!

Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe oder ein aus dem Ruder gelaufenes Grillfeuer kann verheerende Folgen haben. Die ausgetrocknete Bodenvegetation in Wäldern und auf Wiesen kann sehr schnell Feuer fangen. Besonders gefährlich ist auch Funkenflug, der offenes Feuer in der freien Natur zum unkalkulierbaren Risiko macht.

Regeln für Waldbesucher nach dem Landeswaldgesetz:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot; brennende oder glimmende Gegenstände dürfen im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern nicht weggeworfen werden.
  • Feuer machen ist im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern nur an offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die örtlichen Forstbehörden Ausnahmen zulassen oder weitere Einschränkungen anordnen.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Diese Regeln lassen sich derzeit generell auch auf freie (Wiesen-)Flächen übertragen, da die Brandgefahr dort inzwischen genauso groß ist wie im Wald.

Bei Brand sofort die Feuerwehr benachrichtigen – Notrufnummer 112.

Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:

  1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
  2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.

Bitte helfen Sie mit, dass es nicht zu einer Katastrophe kommt!

Vielen Dank.

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