Hilfsnavigation

Giebel des Rathauses in Wolfach

Neue Corona-Maßnahmen ab dem 02. November 2020

Die stetig steigenden Infektionszahlen und auch die steigende Zahl von Patienten, die intensivmedizinische Betreuung benötigen, haben weitere Einschränkungen erforderlich gemacht, damit sich das Corona-Virus nicht weiter unkontrolliert und explosionsartig verbreitet. Der Bund und die Länder haben sich daher am 28.10.2020 in einem Grundsatzbeschluss auf weitere harte Einschnitte, aber auch Hilfen für die betroffenen Gewerbe geeinigt.

Eine Übersicht über die Maßnahmen finden Sie auf der Internetseite des Staatsministeriums Baden-Württemberg:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/weitere-massnahmen-zur-einschraenkung-der-corona-pandemie/

„Im Zentrum stehen der Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung, die Bildung und Betreuung unserer Kinder und der Schutz von Arbeitsplätzen und die Begrenzung des gesamtwirtschaftlichen Schadens.“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Man müsse jetzt die Notbremse ziehen und eine Zeitlang alle vermeidbaren Kontakte unterlassen, um die Pandemie wieder richtig unter Kontrolle bringen zu können. „Als politisch Verantwortliche können wir noch so harte Maßnahmen gegen die Pandemie beschließen. Eine Wirkung entfalten diese nur, wenn Sie sich auch an diese Beschränkungen halten. Entscheidend ist jetzt, dass Sie alle mitmachen und alle vermeidbaren Kontakte auch tatsächlich vermeiden.“ appellierte er an die Bevölkerung.

Diesem Appell schließt sich die Stadt Wolfach ausdrücklich an. Wir bitten Sie daher eindringlich um Ihre Mitwirkung und Unterstützung, ganz besonders durch die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen.

In Wolfach selbst wurden -aufbauend auf dem Grundsatzbeschluss- zunächst folgende Maßnahmen veranlasst:

  • Am 29. Oktober wurden die erforderlichen Schritte eingeleitet, um die Wolfacher Seite auf der Plattform https://www.wirhaltenzusammen-bw.de wieder zu aktivieren. Sie kennen diese Seite eventuell bereits vom Lockdown im Frühjahr. Dort sollen, insb. aufgrund der Schließung der Restaurants und Gaststätten, wieder alle örtlichen Angebote für Abhol- und Lieferservices zusammengefasst und für die Bevölkerung verfügbar gemacht werden.
    Alle Gastronomie und Einzelhandelsbetriebe, die einen solchen Abhol- oder Lieferservice planen, sind hiermit aufgerufen, sich an diesem kostenlosen Angebot zu beteiligen (Kontakt: Tourist-Information, Tel. 07834/8353-50 oder gerhard.maier@wolfach.de).    Die Angebote sollen nach Möglichkeit ab dem 02., spätestens 03. November online sein.
  • Die städtischen Sporthallen, Sportplätze und Freizeitanlagen/Grillplätze werden ab dem 02. November geschlossen.
  • Das Ordnungsamt wird ab dem 02. November die Einzelhandelsbetriebe besuchen, um hinsichtlich der erforderlichen Zutritts- und Hygienemaßnahmen, auch im Hinblick auf die neue 10-Quadratmeter-Regel, zu beraten und zu sensibilisieren.
  • Die örtlichen Beherbergungsbetriebe (Stichwort: zulässige Übernachtungen) und Vereine und Institutionen (Stichworte: Veranstaltungen, Sitzungen und Versammlungen; musikalischer Probenbetrieb) werden so bald wie möglich über die sie betreffenden Neuerungen informiert. Hier bleibt jedoch zunächst die Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnungen durch das Land Baden-Württemberg mit den Detailregelungen zum Grundsatzbeschluss abzuwarten.

Dann noch ein Hinweis zu der in Aussicht gestelltenaußerordentlichen Wirtschaftshilfe für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, (Solo-) Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen:

Nach neuester Information vom 30.10.2020 sollen diese analog zu den bisherigen Überbrückungshilfen über das digitale Portal https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten für die Betroffenen beantragt werden können. Die Abstimmung zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium sind bereits abgeschlossen und werden aktuell in Förderrichtlinien überführt und mit den Ländern sowie der EU-Kommission abgestimmt. Mit der Möglichkeit einer Antragsstellung ist in „einigen Tagen“ zu rechnen.

30.10.2020