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Giebel des Rathauses in Wolfach

Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz vom 19.01.2021 über die weitere Vorgehensweise

Am 19.01.2021 haben Bund und Länder über die weitere Handhabung des Lockdowns in Bezug auf das Coronavirus beraten. Bund und Länder sind sich einig, die Risiken durch die neuen Virusmutationen gemäß dem Vorsorgeprinzip möglichst zu verringern.

Folgende Regelungsinhalte wurden daher u.a. im Grundsatz vereinbart:

  • Die aktuellen Maßnahmen werden bis zum 14.02.2021 verlängert. Die derzeit geschlossenen Einrichtungen bleiben geschlossen.

  • Aufgrund der gestiegenen Gefahren durch die mutmaßlich ansteckenderen Virusmutanten, müssen beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr medizinische Masken getragen werden. Also sogenannte OP-Masken oder auch FFP2-Masken (respektive Masken mit N95 oder KN95-Zertifzierung).

  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigen überall dort wo es möglich ist das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort und auf dem Weg zur Arbeit deutlich reduziert.

  • Dort wo Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist, gelten weiter die COVID-19-Arbeitsschutzstandards von Bund und Ländern. Für Arbeitsbereiche auf engen Raum muss die Belegung reduziert werden, wenn das nicht möglich ist, muss eine medizinische Maske getragen werden, die der Arbeitgeber zu stellen hat.

  • Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind darüber hinaus dazu aufgefordert, für die im Betrieb präsenten Beschäftigten flexible Arbeitszeiten anzubieten, um das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und Arbeitsende zu entzerren.

  • Die Bundesregierung wird die Überbrückungshilfe III nochmals verbessern. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben.

Ebenfalls geeinigt haben sich Bund und Länder darauf, dass die Schulen grundsätzlich geschlossen bleiben bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt bleibt. Die entsprechende Notfallbetreuung bleibt aufrechterhalten. Herr Ministerpräsident Kretschmann hat für Baden-Württemberg angekündigt, dass eine vorsichtige Öffnung von Kitas und Grundschulen ab dem 01.02.2021 angestrebt wird, wenn die Entwicklung der Infektionszahlen dies zulässt. In KW 4 soll darüber beraten werden.

Den vollständigen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz finden Sie unter:

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1840868/1c68fcd2008b53cf12691162bf20626f/2021-01-19-mpk-data.pdf?download=1

Die Beschlüsse von Bund und Ländern werden nun im Detail in den Ländern ausgearbeitet. Die angepasste Corona-Verordnung wird zeitnah auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter www.Baden-Württemberg.de veröffentlicht. Parallel wird die Bundesregierung die in ihrer Verantwortung liegenden Maßnahmen wie die Homeoffice-Pflicht auf den Weg bringen.

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21.01.2021