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Giebel des Rathauses in Wolfach

Schulen und Kindergärten seit dem 28.06.2021

Schulen:

  • Der Unterricht findet im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ohne förmliches Abstandsgebot zu und zwischen den Schülerinnen und Schülern statt.

  • Es soll ein Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern eingehalten werden, soweit die örtlichen Verhältnisse und die Anforderungen des Unterrichts dies zulassen; das Mindestgebot von 1,5 Metern gilt jedoch nicht (von Ausnahmen abgesehen z.B. wenn in der Pause keine Maske getragen wird)

  • In den Klassenzimmern und im Freien besteht keine Maskenpflicht mehr wenn die Inzidenz unter 35 ist und seit 2 Wochen keine Infektion an der Schule war.

  • Die Testpflicht bei nicht geimpften Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin.

  • Der Sportunterricht und Tagesausflüge (im Klassenverbund) sind wieder gestattet.


Kindergärten:

  • An den Kindertageseinrichtungen ist ein Regelbetrieb nach Maßgabe der Corona – Verordnung gestattet. Die Betreuung erfolgt in der Einrichtung, die das Kind bisher besucht hat, in möglichst konstant zusammengesetzten Gruppen.

  • Zwischen den in der Einrichtung tätigen sowie zu anderen in der Einrichtung anwesenden volljährigen Personen ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu wahren. Zu den und zwischen den in der Einrichtung betreuten Kindern gilt das Abstandsgebot nicht.

  • Spaziergänge und Ausflüge im Freien sowie die Nutzung öffentlicher Spielplätze und ähnlicher Einrichtungen sind unter Beibehaltung der konstanten Gruppenzusammensetzung in Gruppenstärke zuzüglich Betreuungspersonal gestattet. Eine Durchmischung mit anderen Gruppen und Personen ist zu vermeiden.

  • Eine Testpflicht gibt es in den Kindertageseinrichtungen nicht. Tests werden in den Einrichtungen aber vorgehalten.
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07.07.2021