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Giebel des Rathauses in Wolfach
03.05.2019

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Stadt Wolfach für das Haushaltsjahr 2019, des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Städtische Wasserversorgung“ und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Städtische Abwasserbeseitigung“ für das Wirtschaftsjahr 2019 sowie des Haushaltsbeschlusses für die Spital- und Guteleuthausfonds-Stiftung Wolfach für das Haushaltsjahr 2019

Das Landratsamt Ortenaukreis als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gesetzmäßigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse vom 19. Februar 2019 über die Haushaltssatzung der Stadt Wolfach und über den Haushalt der Spital- und Guteleuthausfonds-Stiftung sowie über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Städtische Wasserversorgung“ und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Städtische Abwasserbeseitigung“ mit Schreiben vom 5. April 2019 gem. §§ 81 Abs. 2, 96, 97 und 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) bestätigt.

Gleichzeitig genehmigt wurde für das Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2019

  • gem. § 87 Abs. 2 GemO der Gesamtbetrag der für den städtischen Haushalt vorgesehenen Kreditaufnahmen i. H. v. 500.000 €,

  • gem. § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 2 GemO der Gesamtbetrag der für den Haushalt der Spital- und Guteleuthausfonds-Stiftung vorgesehenen Kreditaufnahmen i. H. v. 40.000 €, sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 50.000 €,

  • gem. § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 2 GemO der im Eigenbetrieb „Städtische Wasserversorgung“ vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen i. H. v. 11.551 € und der Höchstbetrag der Kassenkredite i. H. v. 150.000 €,

  • gem. § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 2 GemO der im Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung“ vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen i. H. v. 264.669 € und der Höchstbetrag der Kassenkredite i. H. v. 400.000 €.

Gemäß. § 81 Abs. 3 GemO wird die Haushaltssatzung der Stadt Wolfach, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Städtische Wasserversorgung“ und „Städtische Abwasserbeseitigung“ sowie der Haushaltsbeschluss der Spital- und Guteleuthausfonds-Stiftung hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushalts- und Wirtschaftspläne liegen gem. § 81 Abs. 3 GemO auf dem Rathaus im Rechnungsamt, Zimmer Nr. 25, 1. OG, an 7 Tagen vom 03.05.2019 bis einschl. 13.05.2019 öffentlich aus.

Auf die Auslegung wird hiermit hingewiesen.

Wolfach, den 02.05.2019

gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister

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