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Giebel des Rathauses in Wolfach
12.11.2020

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)Inkrafttreten des Bebauungsplans „Tipidorf Äckerhof“

Der Gemeinderat der Stadt Wolfach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2020 den Bebauungsplan „Tipidorf Äckerhof“ als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden gebilligt. Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung, gemeinsamer Planzeichnung, Übersichtsplanung und planungsrechtlichen Festsetzungen in der Fassung vom 18.03.2020, beigefügt sind die gemeinsame Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 18.03.2020, die zusammenfassende Erklärung in der Fassung vom 18.03.2020 sowie die artenschutzrechtliche Untersuchung durch das Büro Klink, Freiburg-Opfingen in der Fassung vom 04.01.2020.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Tipidorf Äckerhof“ in Kraft.

Geltungsbereich in St. Roman:

k-Plan-Tipidorf-Äckerhof

Der Bebauungsplan „Tipidorf Äckerhof“ entwickelt sich aus der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Wolfach-Oberwolfach (Tipidorf Äckerhof), die nach der Genehmigung des Landratsamtes Ortenaukreises vom 16.10.2020 mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 05.11.2020 in Kraft getreten ist.

Jedermann kann den Bebauungsplan „Tipidorf Äckerhof“ mit allen seinen Bestandteilen bei der Stadt Wolfach, Hauptstraße 41, Zimmer 42, 77709 Wolfach während der allgemeinen Dienststunden (Montag - Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr) ein-sehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich stehen die Planunterlagen unter https://www.wolfach.de/Wirtschaft/Bauen-Wohnen/Bebauungspläne zur Verfügung.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung, sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- und des Flächennutzungsplanes,

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs.


wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Wolfach unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2, sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Soweit der Bebauungsplan unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder auf Grund der GemO zu Stande gekommen ist, gilt er ein Jahr nach der Bekanntmachung als von An-fang an gültig zu Stande gekommen (§ 4 Abs. 4 S. 1 GemO). Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans verletzt worden sind (§ 4 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 GemO), der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss gem. § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Wolfach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 4 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 GemO). Ist eine Verletzung gem. § 4 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 Ge-mO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Stadt Wolfach, Hauptstr. 41, 77709 Wolfach geltend zu machen.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Wolfach, den 12.11.2020

Gez.

Thomas Geppert
Bürgermeister