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Giebel des Rathauses in Wolfach
25.03.2021

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ortenaukreis - weitere Verschärfungen treten ab 26.03.2021 in Kraft

Mit Allgemeinverfügung vom 23.03.2021 hat das Landratsamt Ortenaukreis festgestellt, dass seit drei Tagen in Folge eine Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner vorliegt und das Infektionsgeschehen als diffus zu bewerten ist.

Aufgrund dieser Feststellung treten ab Freitag, 26.03.2021, folgende weitere Verschärfungen im Ortenaukreis und damit in Wolfach in Kraft:

• Der Einzelhandel darf kein Click & Meet (Öffnung nach vorheriger Terminvergabe) mehr anbieten. „Click & Collect“ (online bestellen und abholen) ist möglich.

• Keine Verschärfung der Kontaktbeschränkung bei der „Notbremse“. Hier bleibt die allgemeine Regelung bestehen: Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt*

• Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen.

• Körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen) mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege, müssen schließen.

• Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und individuellen Freizeitsport. Gruppensport im Freien ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen.

• Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur noch im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig.

*nach neuer Corona-Verordnung vom 27.03.2021.

Die o.g. Rechtsfolgen treten außer Kraft, wenn das Landratsamt Ortenaukreis eine seit fünf Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen feststellt und dies ortsüblich bekanntmacht. Diese Wirkung tritt dann bereits am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Weitere Informationen und die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ortenaukreis vom 23.03.2021 finden Sie hier:
https://www.ortenaukreis.de/Newsroom/Sieben-Tage-Inzidenz-im-Ortenaukreis-seit-drei-Tagen-%C3%BCber-100.php?object=tx,3406.5.1&ModID=7&FID=3406.11289.1&NavID=3406.6&La=1

Darüber hinaus erhalten Sie weitere Informationen auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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