Haushaltssatzung der Stadt Wolfach für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 03.03.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen in EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
12.476.295 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
14.314.137 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo auf 1.1 und 1.2) von |
-1.837.842 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
-1.837.842 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
12.177.095 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
13.485.637 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts(Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
-1.308.542 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
899.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
3.822.600 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
-2.923.600 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
-4.232.142 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
500.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
125.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
375.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
-3.857.142 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 500.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.300.000 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. |
für die Grundsteuer |
|
a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe |
450 v. H. |
b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
450 v. H. |
der Steuermessbeträge; |
||
2. |
für die Gewerbesteuer auf |
350 v.H. |
der Steuermessbeträge. |
Wolfach, den 03.03.2021
gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Städtische Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2021
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.03.2021 aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) sowie der §§ 1 bis 4 der DVO zum EigBG i.V.m. §§ 87, 89 und 96 GemO für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan 2021 wie folgt beschlossen:
§ 1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan mit einem Jahresverlust von 21.154 €
im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben von 615.154 €
mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 €
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der für den Wasserversorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 401.154 € festgesetzt.
§ 3 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 150.000 € festgesetzt.
Wolfach, den 03.03.2021
gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Städtische Abwasserbeseitigung“ für das Wirtschaftsjahr 2021
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.03.2021 aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) sowie der §§ 1 bis 4 der DVO zum EigBG i.V.m. §§ 87, 89 und 96 GemO für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan 2021 wie folgt beschlossen:
§ 1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan mit einem Jahresgewinn von 19.515 €
im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben von 754.500 €
mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 €
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der für den Wasserversorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 459.985 € festgesetzt.
§ 3 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 150.000 € festgesetzt.
Wolfach, den 03.03.2021
gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister
Spital- und Guteleuthausfonds-Stiftung Wolfach
Haushaltsbeschluss für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund von § 79 in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Stiftungsrat am 03.03.2021 folgenden Haushaltsbeschluss für das Haushaltsjahr 2021 gefasst:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen in EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
119.200 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
119.200 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
117.700 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
109.200 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
8.500 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
20.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
20.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
0 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
8.500 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
22.500 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
-22.500 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts |
-14.000 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000 EUR.
Wolfach, den 03.03.2021
gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister