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Giebel des Rathauses in Wolfach
01.04.2021

Haushaltssatzung der Stadt Wolfach für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 03.03.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen in EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
12.476.295
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
14.314.137
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo auf 1.1 und 1.2) von
 -1.837.842
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
               0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
               0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
               0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
 -1.837.842

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
12.177.095       
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
13.485.637
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
 -1.308.542    
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
     899.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
  3.822.600
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit
     (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
 -2.923.600
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
 -4.232.142
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
     500.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
     125.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
       (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
    375.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts    
       (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
 -3.857.142

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 500.000 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.300.000 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.
für die Grundsteuer

a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
450 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
450 v. H.

der Steuermessbeträge;

2.
für die Gewerbesteuer auf
350 v.H.

der Steuermessbeträge.


Wolfach, den 03.03.2021
gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Städtische Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2021

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.03.2021 aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) sowie der §§ 1 bis 4 der DVO zum EigBG i.V.m. §§ 87, 89 und 96 GemO für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan 2021 wie folgt beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

im Erfolgsplan mit einem Jahresverlust von 21.154 €

im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben von 615.154 €

mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der für den Wasserversorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 401.154 € festgesetzt.

§ 3 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 150.000 € festgesetzt.


Wolfach, den 03.03.2021
gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Städtische Abwasserbeseitigung“ für das Wirtschaftsjahr 2021

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.03.2021 aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) sowie der §§ 1 bis 4 der DVO zum EigBG i.V.m. §§ 87, 89 und 96 GemO für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan 2021 wie folgt beschlossen:


§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt

im Erfolgsplan mit einem Jahresgewinn von 19.515 €

im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben von 754.500 €

mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der für den Wasserversorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 459.985 € festgesetzt.

§ 3 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 150.000 € festgesetzt.

Wolfach, den 03.03.2021
gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister

Spital- und Guteleuthausfonds-Stiftung Wolfach
Haushaltsbeschluss für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund von § 79 in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Stiftungsrat am 03.03.2021 folgenden Haushaltsbeschluss für das Haushaltsjahr 2021 gefasst:


§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen in EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
119.200
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
119.200
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
          0
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
          0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
          0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
          0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
          0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
117.700    

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

109.200
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
    8.500
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
  20.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
  20.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit
     (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
          0
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
    8.500
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
          0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
  22.500
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit
      (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
 -22.500

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts
      (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

 -14.000

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000 EUR.


Wolfach, den 03.03.2021
gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister

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