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Giebel des Rathauses in Wolfach
04.06.2018

Beseitigung pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Grundstücken

Auch die Stadtverwaltung Wolfach freut sich auf die jetzt blühenden und neu gestalteten Gärten in der unmittelbaren Nachbarschaft.
Pflanzliche Abfälle, die dabei auf gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, dürfen auf diesen Grundstücken durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen und Kompostieren entsorgt werden.

Nicht zulässig ist es dagegen, die auf den o.g. Grundstücken anfallenden Grünschnittabfälle oder sonstigen pflanzlichen Abfälle im Wald zu beseitigen.
Vor allem im Waldgrundstück im Bereich Am Ehrenmal und Sonnhalde in Wolfach stellen wir immer wieder fest, dass an verschiedenen Stellen Grünschnitt unterschiedlicher Art abgelagert wird.
Die Stadtverwaltung Wolfach weist darauf hin, dass lediglich die pflanzlichen Abfälle durch Verrotten im Wald beseitigt werden dürfen, die im Wald auch anfallen.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig den o.g. Bestimmungen über die Art und Weise der Beseitigung zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig.

Ist eine Beseitigung wie oben dargestellt auf dem gärtnerisch genutzten Grundstück nicht möglich, verweisen wir auf die Öffnungszeiten des Grünschnittplatzes, wo Sie besagte pflanzliche Abfälle entsorgen können.

Auskünfte hierzu erteilt die Stadtverwaltung Wolfach, Michaela Bruss, Tel.: 07834/8353-12.

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