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Giebel des Rathauses in Wolfach
23.03.2020

Die Landesregierung hat erneut die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus überarbeitet.

Die neue Verordnung ist am 23. März 2020 in Kraft getreten.

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen erneut angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 23. März 2020.

Die Verordnung finden Sie hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200322_CoronaVO_konsolidierte_Fassung.pdf

Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel hatten sich zuvor am 22. März auf ein umfassendes Kontaktverbot verständigt, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

Die Einigung nimmt die bisherige baden-württembergische Linie auf. Ziel ist es, die direkten Kontakte auf das Allernotwendigste zu beschränken.

Neben tiefergehenden Ausgangs- und Versammlungsbeschränkungen für die Bevölkerung sind in der neuen Verordnung u. a. auch weitergehende Regelungen zur Schließung von Läden, Gaststätten und weiteren Einrichtungen verabschiedet worden.

Das Wirtschaftsministerium hat eine Auslegungshilfe zur Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften auf Grund der Corona-Verordnung veröffentlicht. Darin wird klargestellt, welche Branchen und Betriebstypen von den infektionsschützenden Maßnahmen betroffen sind und welche weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Die Liste wird von der Landesregierung kontinuierlich aktualisiert und ergänzt. Sie steht auf der Website des Wirtschaftsministeriums zum Download bereit:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/2020-03-22_Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung.pdf

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