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Giebel des Rathauses in Wolfach
04.07.2019

Mitteilungen des Landratsamts Ortenaukreis
Amt für Waldwirtschaft – Forstbezirk Wolfach

Förderrichtlinie „Nachhaltige Waldwirtschaft“
- Antragsabgabe bis Ende Juli 2019 -

Forstliche Maßnahmen im Privatwald des zweiten Kalenderhalbjahres 2019 wie

  • Jungbestandspflege
  • Genehmigte Erstaufforstung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen
  • Kultursicherung von bereits geförderten Kulturen
  • Nachbesserung von bereits geförderten Kulturmaßnahmen
  • Wiederaufforstung nach Schadereignissen
  • Weiterentwicklung von Beständen in naturnahe stabile Bestände
  • Umbau von Nadelreinbeständen oder nicht standortsgerechten Beständen
  • Pflege von Naturverjüngung im Zusammenhang mit Umbau, Wiederaufforstung, Vorbau
  • Waldnaturschutz-Maßnahmen
  • Fahrwegeneubau außerh. BZV-Gebiet
  • Grundinstandsetzung von Wasserableitungen an Fahrwegen
  • Bodenschutzkalkung
  • Seilkraneinsatz
  • Erstellung von Betriebsgutachten


Maßnahmen des Integrierten Waldschutzes zur Bewältigung von

Naturkatastrohen im Wald

  • Lagerbeschickung
  • Hacken von Kronenmaterial und anfallendem Schad-Stammholz“

können nach der Förderrichtlinie „Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW)“
und Richtlinie zu Waldschutzmaßnahmen (Hacken von Kalamitätsholz) bezuschusst
werden.

Antragsformulare sind digital verfügbar unter der Internetsuche:
„Infodienst Förderung NWW“

oder sind über die Internetseite des Landratsamtes Ortenaukreis: Themen Wald/
Förderung/ zu finden.

Hilfe und Beratung zur Förderfähigkeit und der Zuwendungshöhe vorgesehener Maßnahmen und Projekte erhalten sie von unseren örtlich zuständigen Forstrevierleitern und vom Amt für Waldwirtschaft, Forstbezirk Wolfach, Hauptstr. 40, 77709 Wolfach, Tel.: 07834 988 3407, Fördersachbearbeitung: Christa Schaupp, E-Mail: Christa.Schaupp@ortenaukreis.de