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Giebel des Rathauses in Wolfach
22.08.2019

Förderung von Bergbauernbetrieben

    1. Bergbauernbetriebe im Ortenaukreis, deren selbstbewirtschaftete Eigentums- und Pachtfläche in der benachteiligten Agrarzone zwischen 1,0 und 2,99 ha umfasst, erhalten eine Ausgleichszulage von 170,00 €/ha. Gefördert wird nur die Fläche in der Steillage. Centbeträge werden dabei nach oben aufgerundet. Beträge unter 25,00 € werden nicht ausbezahlt.

      Dauergrünland, das nicht regelmäßig beweidet wird, wird in die Förderung einbezogen, wenn es regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, abgemäht wird und keinen anderen als landwirtschaftlichen Zwecken dient.

      Ausgeschlossen von einer Förderung ist der Anbau von Weizen, Reben, Zuckerrüben und Intensivkulturen (Gemüse, Obst, Tabak, Blumen und Zierpflanzen). Förderfähige landwirtschaftliche Flächen und nicht förderfähige landwirtschaftliche Flächen richten sich nach dem jeweiligen EG-Recht. Maisflächen werden nur dann in die Ausgleichszulage einbezogen, wenn keine Herbizide mit den Wirkstoffen Atrazin oder Simazin eingesetzt werden.

    2. Voraussetzung für die Bewilligung einer Ausgleichzulage ist, dass die positiven Einkünfte des Antragstellers und seines Ehegatten nach dem letzten vorliegenden Steuerbescheid 76.693,00 € nicht überschritten haben.

    3. Für die Abgabe der Anträge der Landwirte bei der Gemeinde gilt eine Ausschlussfrist bis zum 30.09. des Antragsjahres.

    4. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Ausgleichszulage besteht nicht und wird auch durch die Antragstellung nicht begründet.

    5. Der Antragsteller hat sich zu verpflichten, die geförderte landwirtschaftliche Fläche ordnungsgemäß zu bewirtschaften.

    6. Die Bewilligungsstelle ist berechtigt, die Voraussetzung für die Gewährung einer Ausgleichszulage durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen.

    7. Die Zuwendung ist zurückzuzahlen, wenn sie durch unrichtige Angaben erwirkt worden ist; sie ist für die letzten 5 Jahre zurückzuzahlen, wenn das in die Förderung einbezogene Gelände aufgeforstet wird oder wurde.

      Anträge sind bei der Stadtverwaltung Wolfach - Liegenschaftsamt, Zimmer 26 bis spätestens 30.09.2019 zu stellen. Landwirte, die bereits im vergangenen Jahr einen Antrag auf Gewährung einer Ausgleichszulage gestellt haben, bekommen das Antragsformular direkt zugesandt. Das Formular steht Ihnen auch im Internet unter www.wolfach.de (Rubrik „Unsere Stadt/Landwirtschaft“) online zur Verfügung.

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