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Giebel des Rathauses in Wolfach
17.01.2019

Mitteilungen des Landratsamts Ortenaukreis Amt für Waldwirtschaft – Forstbezirk Wolfach

Förderrichtlinie „Nachhaltige Waldwirtschaft“
- Antragsabgabe bis Ende Januar 2019 -

Forstliche Maßnahmen im Privatwald des ersten Kalenderhalbjahres 2019 wie:

  • Jungbestandspflege
  • genehmigte Erstaufforstung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen
  • Kultursicherung von bereits geförderten Kulturen
  • Nachbesserung von bereits geförderten Kulturmaßnahmen
  • Wiederaufforstung nach Schadereignissen
  • Weiterentwicklung von Beständen in naturnahe stabile Bestände
  • Umbau von Nadelreinbeständen oder nicht standortsgerechten Beständen
  • Pflege von Naturverjüngung im Zusammenhang mit Umbau, Wiederaufforstung, Vorbau
  • Waldnaturschutz-Maßnahmen
  • Fahrwegeneubau außerh. BZV-Gebiet
  • Grundinstandsetzung von Wasserableitungen an Fahrwegen
  • Bodenschutzkalkung
  • Seilkraneinsatz
  • Erstellung von Betriebsgutachten

können nach der Förderrichtlinie „Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW)“ bezuschusst werden.
Antragsformulare sind digital verfügbar unter der Internetsuche „Infodienst Förderung NWW“
oder sind über die Internetseite des Landratsamtes Ortenaukreis www.ortenaukreis.de,
Suchbegriffe: „Wald Förderung“, zu finden.

Hilfe und Beratung zur Förderfähigkeit und der Zuwendungshöhe vorgesehener Maßnahmen und Projekte erhalten sie von unseren örtlich zuständigen Forstrevierleitern und vom Forstbezirk Wolfach, Hauptstraße 40 (Schloß), 77709 Wolfach, Tel.: 07834 988-3407, Mobil: 0162 2535 775, Fördersachbearbeitung: Christa Schaupp (nur vormittags), E-Mail: Christa.Schaupp@ortenaukreis.de

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