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15.07.2021

Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS

1. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wolfach (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS)

vom 07.07.2021

Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 34 Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg (FwG), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Wolfach am 07.07.2021 folgende
1. Änderungssatzung über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen:

Artikel 1
Höhe des Kostenersatzes

§ 5 erhält folgende Fassung:

(1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis.

Artikel 2
Inkrafttreten

Die 1. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Wolfach, den 07.07.2021

Thomas Geppert
Bürgermeister


Anlage zu § 5 Absatz 1 der Feuerwehrkostenersatzsatzung der Stadt Wolfach vom 29.03.2017 mit 1. Änderungssatzung vom 07.07.2021


Kostenersatzverzeichnis


1. Personalkosten

  1. Feuerwehrangehörige (pro Person, je Stunde) 13,10 Euro
  2. Brandsicherheitswache (pro Person, je Stunde) 13,10 Euro



2. Fahrzeuge

Für die genormten Fahrzeuge gelten die Pauschalsätze der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) vom 18.03.2016 (GBl. S. 253). Diese lauten für die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Wolfach wie folgt:

Lfd. Nr.
Fahrzeug
Kennzeichen

Nur und Bez.
in §1 der Verordnung

Abtei-
lung

    Kosten
1
HLF20
WOL-FF 146
12. HLF 20 Wolfach
     184,00 €
2
TLF16/25
WOL-FF 123
11. LF20
Wolfach
      170,00 €
3
GW-T
WOL-FF174
22. b) GW-T 3,5-9,0 t Wolfach
25,00 €
4
RW 2
WOL-FF 152
18. RW Wolfach
      187,00 €
5
SW 1000
WOL-FF 161
22 b) 3,5 - 9,0 t Wolfach
  25,00 €
6
ELW 1
WOL-FF 111
1. ELW 1 Wolfach
  34,00 €
7
MTW
WOL-FF 119
4. MTW Wolfach
  20,00 €
8
MLF
WOL-FF 240
8. MLF Kinzigtal
  83,00 €
9
GW-T
WOL-FF 274
22. b) GW-T 3,5-9,0 t Kinzigtal
  25,00 €
10
MTW
WOL-FF 219
4. MTW Kinzigtal
20,00 €
11
TSF-W
WOL-FF 348
7. TSF-W Kirnbach
63,00 €
12
MTW
WOL-FF 319
4. MTW Kirnbach
20,00 €

3. Sonstiges

Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen.

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