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Giebel des Rathauses in Wolfach
10.05.2017

Grund- und Gewerbesteuer wird fällig

Die Stadt Wolfach macht darauf aufmerksam, dass zum 15. Mai 2017 die 2. Rate für Grundsteuer und Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das Jahr 2017 zur Zahlung fällig wird.

Bei den Abbuchern werden die fälligen Beträge vom Konto abgebucht. Bei den übrigen Zahlungspflichtigen weisen wir darauf hin, dass bei verspätetem Zahlungseingang Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden müssen.

Die fälligen Beträge sind aus dem zuletzt ergangenen Grund- und Gewerbesteuerbescheid ersichtlich. In diesem Zusammenhang wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neue Grundsteuerbescheide nur nach einer Änderung (z.B. Anpassung des Steuermessbetrags oder bei Eigentumswechsel) erlassen werden. Die im bisherigen Grundsteuerbescheid festgesetzten Raten gelten somit auch für die Folgejahre.

Für Rückfragen stehen zur Verfügung:

Zur Bewertung und Festsetzung des Grundsteuermessbetrags
Finanzamt Wolfach, Tel. 0781/12026-4122

Zum Grundsteuerbescheid, Abbuchung u.a.
Stadt Wolfach - Rechnungsamt - Frau Sandra Riester, Tel. 07834/83 53-21

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