Grund- und Gewerbesteuer wird fällig
Die Stadt Wolfach macht darauf aufmerksam, dass zum 15. Februar 2014 die erste Rate für Grundsteuer und Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das Jahr 2014 zur Zahlung fällig wird.
Bei den Abbuchern werden die fälligen Beträge vom Konto abgebucht. Bei den übrigen Zahlungspflichtigen weisen wir darauf hin, dass bei verspätetem Zahlungseingang Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden müssen.
Die fälligen Beträge sind aus dem zuletzt ergangenen Grund- und Gewerbesteuerbescheid ersichtlich. In diesem Zusammenhang wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neue Grundsteuerbescheide nur noch nach einer Änderung (z.B. Anpassung des Steuermessbetrags oder bei Eigentumswechsel) erlassen werden. Die im bisherigen Grundsteuerbescheid festgesetzten Raten gelten somit auch für das Folgejahr.
Für Rückfragen stehen zur Verfügung:
Zur Bewertung und Festsetzung des Grundsteuermessbetrags
Finanzamt Wolfach, Herr Heiden, Tel. 07834 / 977-167
Zum Grundsteuerbescheid, Abbuchung u.a.
Fax: 07834 / 83 53 39
E-Mail: juergen.braeutigam@wolfach.de
Raum: 21
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