Grundsteuerbescheid für das Jahr 2014
Die Grundsteuer wird nach § 27 Abs. 1 Grundsteuergesetz für das Kalenderjahr festgesetzt.
In den nächsten Tagen erhalten Sie den Grundsteuerbescheid 2014. Auf diesem Grundsteuerbescheid wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid so lange gilt, bis eine Änderung eintritt (z.B. Steuerbetrag, Messbetrag oder Hebesatzänderung u.a.). Demnach entfällt für die überwiegende Mehrheit der Grundsteuerzahler die Zustellung eines Grundsteuerbescheides in den kommenden Jahren. Die Hebesätze der Grundsteuer sind gegenüber dem Vorjahr unverändert und betragen weiterhin 450 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und 450 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).
Für Rückfragen stehen zur Verfügung:
Zur Bewertung und Festsetzung des Grundsteuermessbetrags
Finanzamt Wolfach: Herr Heiden, Tel. 0781/12026-4132
Zum Grundsteuerbescheid, Abbuchung u.a.
Stadt Wolfach:
Fax: 07834 / 83 53 39
E-Mail: juergen.braeutigam@wolfach.de
Raum: 21
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