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Giebel des Rathauses in Wolfach
03.05.2019

Spital- und Guteleuthausfonds-Stiftung WolfachHaushaltsbeschluss für das Haushaltsjahr 2019

Auf Grund von § 79 in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Stiftungsrat am 19.02.2019 folgenden Haushaltsbeschluss für das Haushaltsjahr 2019 gefasst:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 85.700 EUR
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 85.700 EUR
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 EUR
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 EUR
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 EUR
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 EUR
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 EUR

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 83.700 EUR
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 71.700 EUR
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

12.00 EUR
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 EUR
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 40.000 EUR
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-40.000 EUR
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

- 28.000 EUR
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 40.000 EUR
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 22.000 EUR
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

18.000 EUR
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-10.000 EUR


§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 40.000 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künfti-ge Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000 EUR.




Wolfach, den 19.02.2019



gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister

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