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Giebel des Rathauses in Wolfach
14.08.2014

Hecken und Sträucher zurück schneiden

Hecken und Sträucher können für Verkehrsteilnehmer zu einem Ärgernis werden, wenn sie in den Verkehrsraum hineinragen oder die Sicht beeinträchtigen und behindern. Dies gilt nicht nur für Straßen, sondern auch für Fuß- und Gehwege.

Lichtraumprofil


Bei Kontrollen auf dem Straßburgerhof ist aufgefallen, dass an zahlreichen Grundstücken das sogenannte Lichtraumprofil nicht eingehalten ist, sondern Hecken und Sträucher in den Straßenraum hineinragen. Die Stadt Wolfach bittet daher alle Grundstückseigentümer, die Pflanzungen entlang der öffentlichen Wege auf die folgenden Punkte hin zu prüfen:

• Die freie Durchfahrtshöhe über der Fahrbahn muss 4,50 m, die freie Durchgangshöhe am Gehweg mind. 2,50 m betragen; dies gilt auch, wenn die Sträucher und Äste nass sind.

• Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Hinterkante (meist identisch mit der Grundstücksgrenze) zurückzuschneiden, so dass der Weg in der ganzen Breite für die Verkehrsteilnehmer nutzbar bleibt.