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Giebel des Rathauses in Wolfach
05.03.2020

Hinweis an alle Hundehalter

Beim Ordnungsamt der Stadt Wolfach gehen vermehrt Beschwerden darüber ein, dass Hunde entweder nicht angeleint sind, ohne Beaufsichtigung in Wohngebieten laufen gelassen werden und auch, dass der Hundekot nicht beseitigt wird.

Zuletzt wurden Hundehaufen sogar auf dem städtischen Friedhof einfach liegen gelassen.

Deshalb möchten wir in diesem Zusammenhang die Hundehalter nochmals auf die Polizeiverordnung der Stadt Wolfach hinweisen:

§ 13 Abs. 3
Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Abs. 4
Im Zusammenhang bebauter Ortsteile und in Wohngebieten sind Hunde an der Leine zu führen. Nachts gilt diese Regelung für das gesamte Gemeindegebiet.

§ 14
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet.
Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Die Stadt Wolfach stellt zur Beseitigung kostenlos Hundekotbeutel zur Verfügung, welche im Bürgerbüro abgeholt werden können.

Es versteht sich grundsätzlich von selbst, dass Hundebesitzer sich ihrer Verantwortung bewusst sind, doch die Häufigkeit, mit der gegen die Polizeiverordnung verstoßen wird, zwingt die Stadtverwaltung, verstärkt Kontrollen durchzuführen. Beim Verstoß gegen die Polizeiverordnung kann ein Bußgeld bis zu 500 € erhoben werden.

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