Hinweis auf die Räum- und Streupflicht
Diese Satzung kann beim Ordnungsamt, Rathaus, Zi. 12 – und auf der Homepage der Stadt Wolfach eingesehen oder angefordert werden (Tel. 07834/835312).
Insbesondere enthält die Satzung die Verpflichtung, dass Straßenanlieger Gehwege und sonstige näher bezeichnete Flächen räumen und streuen müssen. Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Die Straßenanlieger werden gebeten, gemäß dieser Satzung tätig zu werden. Ein Verstoß gegen diese Satzung kann sowohl haftungs- als auch ordnungsrechtliche Auswirkungen haben.