Information der Stadtverwaltung über die Hundehaltung
In letzter Zeit fällt auf, dass im Wohngebiet Straßburgerhof viele Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Hunde, neuerdings auch auf den Gehwegen, einfach liegen lassen. Insbesondere in der stark befahrenen Kreuzbergstraße und im Hofeckleweg. Gerade diese Gehwege werden von Schul- und Kindergartenkindern genutzt, die nicht immer einen Blick dafür haben und somit reintreten.
Auch im Waldgebiet rund um den Hofbauernweg werden die Hinterlassenschaften der Hunde einfach liegen gelassen und nicht beseitigt.
Aus diesem Anlass weist die Stadtverwaltung nochmals eindringlich auf die Bestimmungen des § 14 der Polizeiverordnung der Stadt Wolfach hin.
Demnach gilt:
„Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“
Wer gegen diese Vorschrift verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis zu 50,00 € rechnen.
Jeder Hundehalter erhält kostenlos Hundekotbeutel, die im Bürgerbüro der Stadt Wolfach ausgegeben werden. Außerdem können an den aufgestellten Hundestationen entsprechende Beutel entnommen und direkt dort auch wieder entsorgt werden.