Hilfsnavigation

Giebel des Rathauses in Wolfach
30.01.2019

Landesfamilienpass 2019 ab sofort erhältlich / Zahlreiche Vergünstigungen zum 40-Jährigen Jubiläum

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Angebot in diesem Jahr noch besser auf die Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet“

Der Landesfamilienpass feiert 40-Jähriges Jubiläum und ermöglicht Kindern und deren Familien auch im kommenden Jahr wieder vergünstigten Eintritt zu spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Die Auswahl reicht dabei vom Porsche-Museum in Stuttgart bis hin zum Europapark in Rust. Auch zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpasst ermäßigt oder kostenfrei besichtigen. Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte ab sofort kostenlos bei ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen, gab Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Donnerstag (20. Dezember) in Stuttgart bekannt.

„Der Landesfamilienpass bietet seit nunmehr 40 Jahren die tolle Möglichkeit, Geschichte, Kultur und Menschen unseres Landes kennenzulernen“, so Minister Lucha. „Damit dies auch in Zukunft so bleibt, schneiden wir das Angebot ab sofort noch besser auf die Bedürfnisse von Kindern zu. Das bedeutet, dass jetzt auch ein getrenntlebender Elternteil, die Großeltern oder eine andere Bezugsperson die Kinder zu den Angeboten begleiten kann und von der Vergünstigung profitiert.“

Bislang war die Nutzung des Landesfamilienpasses auf Personen beschränkt, die mit den Kindern in häuslicher Gemeinschaft zusammenwohnen. Getrenntlebende Bezugspersonen, etwa ein Elternteil, Oma und/oder Opa, Patentante und/oder Patenonkel, waren von den Leistungen des Passes ausgeschlossen.

Künftig können neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen weiterhin zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können Familien mit mindestens drei kindergeldbe-rechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) erhalten, wenn diese zusammen mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Ebenso erhalten Familien den Landesfamilienpass schon ab einem Kind, wenn sie mit einem schwer behinderten Kind zusammenleben, den Kinderzuschlag beziehen oder Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Eltern auf Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und ermäßigungen.

Besondere Angebote im Jahr 2019
Das Ministerium für Soziales und Integration macht in diesem Jahr besonders auf folgende Angebote aufmerksam:

  • Das Porschemuseum in Stuttgart gewährt Passinhabern auch 2019 wieder einen kostenfreien Eintritt. Die entsprechende Gutscheinkarte ist an einem Tag im Januar oder im November 2019 gültig.

  • Das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart können Familien mit dem Gutschein einmalig kostenfrei besuchen.

  • Für die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim gibt es zwei Gutscheine, mit denen Familien das Angebot für 5 Euro nutzen können. Der erste Gutschein gilt für die Zeit vom 01.02. - 30.04.2019 und der zweite vom 03.07. – 10.09.2019.

  • Neben den drei großen Freizeitparks in Baden-Württemberg, dem Europa-Park in Rust, dem Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn sowie dem Freizeitpark Ravensburger Spieleland, die schon bisher am Landesfamilienpass teilnah-men, bietet jetzt auch der Schwaben Park bei Kaisersbach Landesfamilien-passinhabern eine Vielzahl von Fahrgeschäften für die ganze Familie. Mit dem entsprechenden Gutschein sparen Landesfamilienpassinhaber am 27.04.2019 oder am 22.09.2019 pro Person 3,50 € am Eintrittspreis. Auch bei den anderen drei Parks können Landesfamilienpassinhaber an bestimmten Tagen im Jahr 2019 ebenfalls eine Ermäßigung beim Eintritt erhalten. Beim Europa-Park ist dies der 08.09.2019, beim Erlebnispark Tripsdrill der 12.05. sowie 15.09.2019 und beim Ravensburger Spieleland der 18. und 19.05.2019.

In diesem Jahr neu hinzugekommen ist das BREZELMUSEUM in Erdmannhausen bei Marbach a. N.. In der Backstube wird man hier selbst zum Brezelschlinger, wie einst Bäcker Frieder aus Urach. Der Landesfamilienpass ermöglicht einen ermäßigten Eintritt ohne zusätzlichen Gutschein: Erwachsene zahlen hier 3 € (statt 5 €), Familien 6 € (statt 12 €).

Neu ist auch die Kooperation mit dem Dornier-Museum in Friedrichshafen. Hier kann man eine Zeitreise durch 100 Jahre Luft- und Raumfahrt erleben. Zahlrei-che historische Flugzeuge – darunter legendäre Klassiker wie Do 27, Senkrechtstarter Do 31 oder Merkur – können aus nächster Nähe betrachtet werden und die Faszination Fliegen erleben lassen. Der Landesfamilienpass ermöglicht einen ermäßigten Eintritt. Erwachsene zahlen 8 € (statt 11 €), Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren haben freien Eintritt (statt 5 €).

Auch die Sinn-Welt im Jordanbad in Biberach ist im kommenden Jahr Partner des Landesfamilienpasses. Die Sinn-Welt hilft sowohl Kindern als auch Erwachsenen zu erfahren, was die eigenen Sinne leisten können und wozu sie fähig sind. Seine eigenen Grenzen entdecken und diese überschreiten, heißt das Motto. Ohne zusätzlichen Gutschein gibt es hier einen ermäßigten Eintritt. Familien zahlen 21 € (statt 25 €). Alleinerziehende erhalten 2 € Rabatt.

Natürlich können auch weiterhin die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden- Württemberg mit dem Landesfamilienpass kostenfrei beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden.

Alle Informationen zum Landesfamilienpass finden Sie auch unter
http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistunsgen/landesfamilienpas/.

Logo Stadt