Neue Regelungen bei Bestattungen
Mit der Verordnung des Kultusministerums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten und weiteren religiösen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie Bestattungen ist ab sofort folgendes möglich:
- Aussegnungshallen
Aussegnungshallen dürfen wieder unter Einhaltung besonderer Infektionsschutzmaßnahmen genutzt werden, insbesondere sind die Mindestabstände von 1,50 m einzuhalten, Hände zu desinfizieren u.a.
An den Eingängen zu den Aussegnungshallen wird auf die einzuhaltenden Maßnahmen hingewiesen.
- Bestattungen:
Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete unter freiem Himmel sind mit höchstens 100 Teilnehmenden zulässig, hierzu werden Teilnehmerlisten geführt.