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Giebel des Rathauses in Wolfach
01.04.2021

Regelungen über die Ostertage und darüber hinaus - neue Corona-Verordnung tritt in Kraft

Nach der Bund-Länder-Konferenz am 22.03.2021 hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Die Regelungen treten ab dem 29.03.2021 in Kraft und gelten somit auch für die Osterzeit.

Wie bereits in der Presse bekannt gegeben, wurde die sog. „Osterruhe“ nicht umgesetzt.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

- Neustrukturierung der Corona-Verordnung: Die Paragraphen 1a bis 1i gehen in den restlichen Paragraphen auf. Dadurch werden die Regelungen übersichtlicher und sind einfacher und schneller zu erfassen, da zahlreiche Querverweise entfallen und einzelne Sachverhalte nicht mehr an verschiedenen Stellen geregelt sind.

- Bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen im Auto gilt für alle Insassen eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske). Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.

- Keine Verschärfung der Kontaktbeschränkung bei der „Notbremse“ (im Ortenaukreis gilt derzeit die „Notbremse“).
Hier bleibt die allgemeine Regelung bestehen: Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

- Definition von Schnell- und Selbsttests, die erforderlich sind, um gewisse Dienstleistungen und Angebote wahrnehmen zu können. Soweit ein negativer COVID-19-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser durch geschulte Dritte durchgeführt und ausgewertet werden oder unter Aufsicht eines geschulten Drittens durchgeführt und ausgewertet werden (siehe § 4a).

- Ermöglichung der Kontaktnachverfolgung über Apps (siehe § 6 Absatz 4).

- In Stadt- und Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Bibliotheken und Archive analog zu Museen ohne Einschränkungen öffnen.

- Der Buchhandel gehört nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entsprechenden Click & Collect- bzw. Click & Meet- Regelungen. Das Land setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg um.

Hier finden Sie alles auf einen Blick:

Auf einen Blick

Die jetzige Corona-Verordnung gilt voraussichtlich bis 18.04.2021 und ist hier abrufbar:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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