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Giebel des Rathauses in Wolfach
27.08.2020

Richtlinie zur Gewährung von Transportkosten für weibliche Rinder durch den Ortenaukreis

Richtlinie zur Gewährung von Transportkosten für weibliche Rinder durch den Ortenaukreis

1. Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Rinderhalter, die weibliche Rinder im Alter von 6 bis 24 Monaten halten und ihre Tiere im Schwarzwaldgebiet des Ortenaukreises für mindestens 3 Monate während der Vegetationszeit auf eine Weide verbringen.

2. Höhe der Transportkostenbeihilfe

Die Transportkostenbeihilfe beträgt € 45,-/Rind (Hin- und Rücktransport) bei einer Entfernung bis 20 km, darüber hinaus
2 €/Transportkilometer (Hin- und Rücktransport). Der Höchstbetrag je transportiertes Rind beträgt 80 €/Jahr.

Die Transportkostenbeihilfe wird nur für den Transport weibliche Rinder gewährt.

3. Antragstellung und Anmeldung

Die Transportkostenbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt. Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Rindes. Mit dem Antragsvordruck sind bis zum 30. September des jeweiligen Jahres alle Rinder mit Ohrnummer, Tag des Weidebeginns, die Gemarkung und Flurstücknummer/n der Weide/n, sowie Name und Anschrift des Halters und des Eigentümers der beauftragten Stelle (Gemeinde) mitzuteilen.

Bei Pensionstieren sind die Tiere in der HIT-Datenbank gemäß den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung (VVVO) zu Beginn der Pension an- und am Ende der Pension abzumelden.

4. Vor-Ort-Kontrolle

Durch eine Vor-Ort-Kontrolle, aber auch durch Abgleich mit der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem Tier) überprüft der Ortenaukreis in 5 % der Fälle die Angaben des Antragstellers.

5. Auszahlung

Die Transportkostenbeihilfe wird am Ende der Weidesaison durch den Ortenaukreis gewährt, nachdem der Antragsteller der beauftragten Stelle (Gemeinde) die Einhaltung der Mindestweidezeit von 3 Monaten mitgeteilt hat und die Einhaltung der Verpflichtung geprüft ist.

6. Zuständigkeit

Beauftragte Stelle des Ortenaukreises für die Antragsannahme und Antragsbearbeitung sind die Gemeinden. Das Antragsformular kann ab sofort bei der Stadtverwaltung Wolfach, Liegenschaftsamt - Zimmer 26 abgeholt werden bzw. steht Ihnen im Internet unter www.wolfach.de (Rubrik „Unsere Stadt/Landwirtschaft“) online zur Verfügung. Landwirte, die bereits im vergangenen Jahr einen Antrag auf Gewährung einer Transportkostenbeihilfe gestellt haben, bekommen das Antragsformular direkt zugesandt.

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