WIRTSCHAFTSPLAN
des
Zweckverbandes Kinzigtalbad
für das
Wirtschaftsjahr 2021
(vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021)
Die Verbandsversammlung hat am 03. Dezember 2020 gemäß den §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung BW sowie § 11 der Verbandssatzung und § 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
§ 1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird
im Erfolgsplan mit Erträgen und Aufwendungen von |
1.855.000 € |
einem Jahresgewinn von |
0 € |
im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben auf |
792.000 € |
und mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch- tigungenauf |
0 € |
festgesetzt.
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der für den Zweckverband Kinzigtalbad |
337.000 € |
festgesetzt.
§ 3
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf |
3.000.000 € |
festgesetzt.
§ 4
Umlagen
Die Höhe der Umlagen wird wie folgt festgesetzt:
Betriebskostenumlage |
793.000 € |
Abschreibungsumlage |
318.000 € |
Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde durch die Rechts-Aufsichtsbehörde am 08. Januar 2021 erteilt.
Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan liegt im jeweiligen Rathaus der Mitgliedsgemeinden im Rechnungsamt in der Zeit vom Freitag, den 22. Januar 2021 bis einschließlich Montag, den 01. Februar 2021 zur Einsichtnahme aus.
Hausach, den 19. Januar 2021
gez. Wolfgang Hermann, Verbandsvorsitzender