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Giebel des Rathauses in Wolfach
03.05.2019

Wirtschaftsplandes Eigenbetriebs „Städtische Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2019

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.02.2019 aufgrund des § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) sowie der §§ 1 bis 4 der DVO zum EigBG i.V.m. §§ 87, 89 und 96 GemO für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan 2019 wie folgt beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan


Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt


im Erfolgsplan mit einem Jahresverlust von 551 €

im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben von 400.551 €

mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 €

§ 2 Kreditermächtigung


Der Gesamtbetrag der für den Wasserversorgungsbetrieb im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 11.551 €
festgesetzt.


§ 3 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 150.000 €
festgesetzt.

Wolfach, den 19.02.2019


gez.
Thomas Geppert
Bürgermeister

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