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Giebel des Rathauses in Wolfach
21.01.2021

Wirtschaftsplan

des Zweckverbandes INTERKOM Hausach-Wolfach-Hornberg
für das Wirtschaftsjahr 2021

Auf Grund der §§ 18 - 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, sowie den §§ 1, 4 und 10 der Verbandssatzung und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Verbandsversammlung am 01. Dezember 2020 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

§ 1
Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird

im Erfolgsplan mit Erträgen und Aufwendungen von
178.800 €
und mit einem Jahresgewinn von
0 €
und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben auf
91.800 €
mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0 €

festgesetzt.


§ 2
Kreditermächtigung


Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-
nahmen wird auf

0 €

festgesetzt.

§ 3
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf
500.00 €

festgesetzt.

§ 4
Umlagen

Die Höhe der Umlagen wird wie folgt festgesetzt:

Verwaltungskostenumlage (nachrichtlich)
- 5.800 €
Abschreibungsumlage
25.000 €

Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde durch die Rechts-Aufsichtsbehörde am 07. Januar 2021 erteilt.

Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan liegt im jeweiligen Rathaus der Mitgliedsgemeinden im Rechnungsamt in der Zeit vom Freitag, den 22. Januar 2021 bis einschließlich Montag, den 01. Februar 2021 zur Einsichtnahme aus.

Hausach, den 19. Januar 2021

gez. Wolfgang Hermann, Verbandsvorsitzender

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