Wirtschaftsplan
des Zweckverbandes INTERKOM Hausach-Wolfach-Hornberg
für das Wirtschaftsjahr 2021
Auf Grund der §§ 18 - 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, sowie den §§ 1, 4 und 10 der Verbandssatzung und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Verbandsversammlung am 01. Dezember 2020 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
§ 1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird
im Erfolgsplan mit Erträgen und Aufwendungen von |
178.800 € |
und mit einem Jahresgewinn von |
0 € |
und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben auf |
91.800 € |
mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 € |
festgesetzt.
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen |
0 € |
festgesetzt.
§ 3
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf |
500.00 € |
festgesetzt.
§ 4
Umlagen
Die Höhe der Umlagen wird wie folgt festgesetzt:
Verwaltungskostenumlage (nachrichtlich) |
- 5.800 € |
Abschreibungsumlage |
25.000 € |
Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde durch die Rechts-Aufsichtsbehörde am 07. Januar 2021 erteilt.
Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan liegt im jeweiligen Rathaus der Mitgliedsgemeinden im Rechnungsamt in der Zeit vom Freitag, den 22. Januar 2021 bis einschließlich Montag, den 01. Februar 2021 zur Einsichtnahme aus.
Hausach, den 19. Januar 2021
gez. Wolfgang Hermann, Verbandsvorsitzender