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Giebel des Rathauses in Wolfach

Kontrollen von Parkverstößen im Stadtgebiet werden ausgeweitet

Aus aktuellem Anlass möchten wir in Erinnerung rufen, dass im gesamten Innenstadtbereich ein „Zonenhalteverbot“ gilt. Das Parken ist somit nur auf markierten Flächen mit Parkschein erlaubt.

Leider ist es an der Tagesordnung, dass trotzdem viele - auch ortskundige - Verkehrsteilnehmer an unzulässigen Stellen parken. Folge ist, dass beispielsweise Kreuzungsbereiche, Feuerwehrdurchfahrten oder auch Gebäudeeingänge zugeparkt werden.
Besonders ärgerlich ist dabei das Parken auf den Gehwegen, hier insbesondere den Bereichen mit gesägtem Pflaster bzw. Granitplatten, dem sogenannten „Pumpssteg“. Damit werden die Fußgänger zum Teil in den Verkehr auf die Straße gezwungen oder müssen zumindest das unebenere Natursteinpflaster benutzen. Letzteres ist gerade für Rollstuhlfahrer und Senioren mit Rollatoren ein nicht zu unterschätzendes Problem.

Negativbeispiel 1:
Kein Durchkommen für Fußgänger mit Kinderwägen oder Rollatoren und für Rollstuhlfahrer. Ein Ausweichen auf die Straße ist die gefährliche Folge.

Zonenhalteverbot 1

Negativbeispiel 2:

Der „Pumpssteg“ im Bereich zwischen Gasthaus Kreuz und Bistro Ali Baba wird an Markttagen und an Wochenenden regelmäßig zugeparkt. Liebe Autofahrer, das ist ein Gehweg!

Zonenhalteverbot 2

Aufgrund der sich mehrenden Verstöße wird die Stadtverwaltung zukünftig verstärkt Kontrollen durchführen. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer im eigenen Interesse und im Interesse der Fußgänger, sich an die geltenden Regelungen zu halten.