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Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein ausländisches Kind adoptiert haben, können Sie die Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, sofern das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

WICHTIG: Sie sollten jedoch im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären.

Die ausländische Geburtsurkunde bleibt nach der Auslandsadoption Ihres Adoptivkindes gültig.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Dort können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.

Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.

Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.

Erforderliche Unterlagen

  • alle Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren

Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

Kosten

  • für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: EUR 160,00
  • für die Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: keine

Freigabevermerk

22.06.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

das Standesamt Ihres Wohnsitzes

Voraussetzungen

Sie haben ein ausländisches Kind adoptiert.

Ihr Adoptivkind hat durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt.

Frist/Dauer

keine

Sonstiges

keine

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Wolfach
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 0
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail stadt@wolfach.de