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Bibliothek - Pflichtexemplare abgeben (Verleger)

Allgemeine Informationen

Als Verleger und Herausgeber müssen Sie jeweils ein Exemplar Ihrer Veröffentlichungen kostenlos den Landesbibliotheken übergeben.

Durch diese Regelung soll die gesamte Medienproduktion eines bestimmten Gebietes vollständig an einer zentralen Stelle aufbewahrt werden.

Voraussetzungen

Veröffentlichungen sind:

  • gedruckte Veröffentlichungen,
  • digitale Veröffentlichungen,

Diese Veröffentlichungen können herausgegeben worden sein:

  • in einem der vielen Verlage Baden-Württembergs,
  • von einer Behörde,
  • einem Verein,
  • einer Firma oder
  • von einer Privatperson im Selbstverlag.

Verfahrensablauf

Sie müssen je ein Exemplar Ihrer Veröffentlichungen abgeben:

  • an die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart und
  • an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Sonstiges

Hinweis: Sie müssen von allen Veröffentlichungen zwei Exemplare auch an die Deutsche Nationalbibliothekabliefern.

Freigabevermerk

10.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

Die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe oder die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart

Frist/Dauer

Die Pflichtexemplare müssen innerhalb einer Woche nach dem Beginn des Verkaufs abgeliefert werden.

Kosten

Wenn die kostenlose Abgabe nicht zumutbar ist, z.B. wenn sehr wenige Stücke produziert werden, kann der Verleger bei der zuständigen Landesbibliothek einen Kostenersatz beantragen.

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Wolfach
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 0
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail stadt@wolfach.de