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Vereinsregister - Einsicht nehmen

Allgemeine Informationen

Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.

Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt.

Hinweis: In das Vereinsregister werden auch der Name und der Sitz des Vereins und der Tag der Errichtung der Satzung eingetragen.

Verfahrensablauf

Nachdem die Vereinsregister digitalisiert wurden, können Sie jetzt bequem über das Registerportalonline Einsicht nehmen.

Alternativ dazu können Sie in der Geschäftsstelle des Registergerichts Einsicht nehmen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Digitalisiertes Vereinsregister (Registerportal):

  • Online-Einsichtnahme: kostenlos
  • Datenabruf je Registerblatt: kostenlos
  • Datenabruf von Dokumenten: kostenlos

Nicht-digitalisiertes Vereinsregister:

  • Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle: kostenlos
  • je Ausdruck: EUR 10,00
  • je beglaubigte Kopie: EUR 20,00

Zuständige Stelle

für die Führung des Vereinsregisters: das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat

Hinweis: Die Vereinsregister sind bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm konzentriert.

Bezugsorttext

Geben Sie in der Ortswahl den Standort des Vereins an. So können Sie prüfen, welches Gericht in Ihrem Fall zuständig ist.

Voraussetzungen

Sie möchten sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren.

Freigabevermerk

11.12.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

Frist/Dauer

keine

Sonstiges

keine

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Wolfach
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 0
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail stadt@wolfach.de