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Giebel des Rathauses in Wolfach

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Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Allgemeine Informationen

Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstück stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

  • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
  • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grun
dstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

  • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
  • Person, die das Grundstück kaufen möchte.

Verfahrensablauf

Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.

Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.

Erforderliche Unterlagen

Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.

Freigabevermerk

  • 01.02.2023 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

Frist/Dauer

keine

Sonstiges

keine

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Wolfach
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 0
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail stadt@wolfach.de