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Hundesteuer - Hund anmelden

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Erforderliche Unterlagen

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Frist/Dauer

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben dessen ausführliche Fassung am 07.01.2022 freigegeben.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

Sonstiges

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Wolfach
Hauptstr. 41
77709 Wolfach

Telefon 07834 / 83 53 0
Fax 07834 / 83 53 39
E-Mail stadt@wolfach.de